Regionalverband der Gartenfreunde Wernigerode und Umgebung e.V.

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Verfasst am 07.04.2023 um 10:35 Uhr

Eine runde Sache – das Bundeskleingartengesetz feiert 40-jähriges Bestehen 

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG), als Fundament des bundesweiten Kleingartenwesens, legt seit seinem Inkrafttreten am 1. April 1983 die einheitlichen Rahmenbedingungen für Kleingärten in Deutschland fest.

Seit 40 Jahren gibt es das Regelwerk für das Kleingartenwesen in Deutschland nun schon. Insbesondere der Kündigungsschutz sorgt für grüne Städte im Sinne von Umweltgerechtigkeit. Und die soziale Gerechtigkeit spiegelt sich in den günstigen Konditionen zur Pacht eines Kleingartens wider. Denn angelehnt an ortsübliche Pachtpreise für Anbauflächen des gewerblichen Obst- und Gemüsebaus, sind auch die Pachtpreise für einen Kleingarten moderat. Damit ist das Kleingärtnern ein vergleichsweise günstiges Hobby. Zudem garantiert das BKleingG, dass Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern unbefristete Pachtverträge erhalten, die nicht einfach gekündigt werden können.

Nebst all diesen Vorzügen für Pächterinnen und Pächter sind diese im Umkehrschluss gefordert, sich an ein paar Regeln beim Bewirtschaften ihrer Kleingärten zu halten. Diese Regeln sind nicht die strengsten und sie einzuhalten nicht schwer machbar. Dazu zählt u.a. der Anbau von Obst und Gemüse, der im Sinne der kleingärtnerischen Nutzung ein Muss für die Nutzung eines Kleingartens ist. Auch muss man sich im Regelfall an die maximal überbaubare Fläche von 24m² und eine einfache Ausstattung der Laube halten – denn dauerhaftes Wohnen ist hier nicht erlaubt, liegt der Fokus doch ganz eindeutig auf dem Gärtnern.

Die Summe der Bestimmungen des BKleingG sowie der vor Ort gemachten Regeln in Verbänden und Vereinen erfüllen ihre Zwecke und sind letztendlich zum Vorteil aller. Etwa 13.500 gemeinnützige Kleingartenvereine, 500 Stadt-, Kreis-, Bezirks- und Regionalverbände und 20 Landesverbände sorgen dafür, dass Kleingartenanlagen dauerhafter Teil des öffentlichen Grünflächensystems sind. Sie geben der kleingärtnernden Gemeinschaft das gute Gefühl, in ihren Kleingärten einen sicheren Ort von dauerhaftem Bestand gefunden zu haben, in denen sich der Mensch frei fühlen und die Vorzüge eines der beliebtesten Hobbies bundesweit vollends genießen und ausleben kann. So wird mit sehr viel Engagement und Herzblut in hunderttausenden Kleingärten Obst und Gemüse aller Couleur angebaut, um sich selbst zu versorgen. Der Schutz des BKleingG ermöglicht es zudem, dass die große Kleingartengemeinschaft auf über 44.000 ha Landesfläche in den Städten und auf dem Land einen dauerhaften Beitrag zu Klimaresilienz und Biodiversität leisten kann. Letztendlich trägt jeder einzelne dazu bei, dass Kleingärten in unseren Städten und Gemeinden trotz zunehmender Flächennutzungskonkurrenz bewahrt werden und in ihrem Bestand erhalten bleiben. Nutzen und genießen Sie also die Freiheiten, die Ihnen das Bundeskleingartensetz seit über 40 Jahren bietet.


Sandra von Rekowski, BDG

Dokumente:
2304_BDGI_2023
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