BDG Imagefilm
Kleine Gärten – bunte Vielfalt
https://www.kleingarten-bund.de/downloads/1903/Imagefilm-v.2.3-540p.mp4?1570435534
Der Neupächter erhält einen Zwischenpachtvertrag durch den Vorstand des Kleingartenvereins. Dieser ist aufgrund der Verwaltungsvollmacht des Regionalverbandes berechtigt, in dessen Auftrag zwischen dem Kleingartenverein und dem Pächter diesen Vertrag abzuschließen.
Bei beabsichtigter Kündigung des Pachtvertrages durch den Pächter ist zeitnah eine Wertermittlung durch einen Wertermittler des Regionalverbandes durchzuführen . Auftraggeber ist der abgebende Pächter.
Bei der Kündigung ist unbedingt darauf zu achten, dass mit der Kündigung der Pacht auch die Mitgliedschaft gekündigt wird.
Was sollten Neupächter beachten: